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Hinweise auf Verletzungen, sog. Aufsichts-Whistleblowing

 
Wer kann Hinweise geben:
  • jedermann (der Hinweis kann auch anonym erfolgen). Der Hinweisgeber oder Whistleblower ist eine Person, die im Rahmen des Subjekts auf unlautere Praktiken im Rahmen dieser Organisation aufmerksam macht.
Worauf weist er hin:
  • auf eine Verletzung oder eine drohende Verletzung einer Rechtsvorschrift
Wie man hinweisen soll:
  • über einen Kommunikationskanal, der die Vertraulichkeit der gewährten Informationen, den Schutz des Hinweisgebers sowie der angezeigten Person und deren personenbezogenen Daten sicherstellt
Kommunikationskanal (optionen, wie man auf Verletzungen hinweisen soll):
   1) Schriftlich an die Adresse:

MANDÍK, a.s.
Dobříšská 550
267 24 Hostomice

   2) Per E-Mail:

whistleblowing@mandik.cz

   3) oder persönlich bei HR.

Einen so gekennzeichneten und bestimmten geschützten Hinweis nimmt und erledigt MANDÍK, a.s. ausserhalb vom Rahmen der üblichen Kommunikation.

   4) Web-Formular:

Die autorisierte Person ist ein HR-Manager.

Inhalt des Hinweises:
   Der geschützte Hinweis muss immer folgendes enthalten:
  • Identifikation der Institution, die dies betrifft
  • Identifikation der Verletzung, die dies betrifft (möglichst detailliert)
   Der geschützte Hinweis kann auch folgendes enthalten:
  • Kontaktdaten des Hinweisgebers
  • Unterlagen und Beweise
Zum Zwecke der Beurteilung des Inhaltes des Hinweises auf die Verletzung kann von Seiten MANDÍK, a.s. erforderlich werden, den Hinweisgeber mit dem Ansuchen um die Ergänzung oder eine nähere Erläuterung der von ihm angeführten Informationen zu kontaktieren. In solchen Fällen wendet sich die Gesellschaft MANDÍK, a.s. auf den Hinweisgeber, sofern ihr dessen Identität bekannt ist, ggf. sofern es möglich ist, diesen zu kontaktieren, und zwar gleichzeitig unter der Voraussetzung, dass diese Vorgehensweise zur Gefährdung des Interesses am Schutz der Identität des Whistleblowers oder zur Gefährdung dessen personenbezogenen Daten nicht führt.
 
Personen- und Datenschutz:
  • MANDÍK, a.s. Ist laut Gesetz verpflichtet, den Hinweisgeber sowie die angezeigte Person zu schützen.
Wie man mit dem Hinweis umgehen wird:
  • MANDÍK, a.s. bestätigt den Erhalt des schriftlichen Hinweises auf die Verletzung elektronisch oder per Post an die Adresse, die der Hinweisgeber angeführt hat, sofern dieser nicht um eine andere Art der Bestätigung ersucht hat. Auf diese Art und Weise geht die Gesellschaft MANDÍK, a.s. jedoch nicht vor, wenn es so zur Gefährdung des Interesses am Schutz der Identität des Hinweisgeber oder zur Gefährdung des Schutzes seiner personenbezogenen Daten kommen sollte.
  • In Abhängigkeit vom Inhalt des Hinweises unternimmt MANDÍK, a.s. im Rahmen der Ausübung der Aufsicht entsprechende Schritte und über Ergebnisse einzelner Hinweise informiert sie den Hinweisgeber. Das Feedback zu Ergebnissen der Hinweises wird dem Hinweisgeber innerhalb einer Frist gewährt, die der Auswertung seines Inhaltes und der Durchführung entsprechender Schritte im Rahmen der Aufsicht angemessen ist.
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